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Von der Steuerschuld abziehbar ab 01.01.2009:

Seit dem 01.01.2009 ist der maximale Betrag für Handwerkerkosten auf 6.000 Euro erhöht worden.Die Erhöhung ist allerdings unbefistet. Das bedeutet, dass seit dem Jahr 2009 insgesamt sogar bis zu 1.200 Euro in der Steuererklärung steuermindernd von der Steuerschuld abgezogen werden können. Es ist ein Abzug von der Steuerschuld. Die Formvorschriften sind allerdings, wie bisher, zu beachten. Die Erhöhung der Absetzung für Absetzung für Handwerkerleistungen ergibt sich aus dem Konjunkturgesetz oder wie es genau lautet: „Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmepakets Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“.

Den Steuerabzug können Eigentümer von Immobilien für z. B. Fliesen, Sanitär, Maler und Elektroarbeiten beanspruchen, sogar dann wenn sie noch nicht in der Wohnung gewohnt haben. Dies trifft auf jeden Fall zu, wenn beabischtigt ist, diese selbst zu nutzen. Soll die Wohnung (oder das Haus) nach der Renovierung vermietet werden, so sind die Renovierungs- und Modernisierungskosten als Werbekosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Bei einer Neubaumaßnahme zählt dieser Erlass nicht. Beispiel: Der Neubau eines Gartenzauns ist nicht abziehbar, jedoch die Reparatur eines bestehenden Zaunes.

Begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten für eigene Wohnzwecke genutzte Wohnungen durch Mieter (bei Mietwohnungen) oder Eigentümer (bei Eigennutzung) in Auftrag gegeben werden. Die Steuervergünstigung umfasst sämtliche handwerkliche Tätigkeiten. Die Absetzbarkeit bezieht sich nur auf die Lohnkosten, nicht auf Material. Daher keine Pauschalangebote gültig. Lohnkosten und Material müssen auf der Rechnung getrennt ausgewiesen werden, sowohl bei der Summe und auch bei der Mehrwertsteuer.

Privatkunden müssen Handwerkerrechnungen mindestens 2 Jahre aufbewahren, und sie dem Finanzamt ggfs. zusammen mit dem Überweisungsbeleg auf das Konto des Handwerkers vorlegen.

Folgende handwerkliche Tätigkeiten sind abzugsfähig:
– Arbeiten an Dach, Fassade und Garage
– Arbeiten an Außen- und Innenwänden
– Streichen von Fenster, Türen, Heizkörper, Wandschränken…
– Reparatur oder Austausch von Türen und Fenstern
– Wartung, Reparatur und Austausch der Heizungsanlage
– Austausch und Reparatur von Bodenbelägen
– Modernisierung der Einbauküche
– Modernisierung des Badezimmers

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen das Finanzamt, bzw. Ihr Steuerberater